Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen.

DFS Daniel`s FOODSERVICE ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessener Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.

Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

Geltungsbereich

Sämtliche Geschäfte erfolgen nur entsprechend den folgenden Geschäftsbedingungen die der Auftraggeber verbindlich anerkennt.

Von uns angebotenen Leistungen von Speisen, Serviceleistungen, Personaldienstleistungen, dem

Verleih von Equipment und die Vermittlung von eigenen, als auch Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern, die der Kunde zuvor bei uns persönlich, per Post, Telefon, Fax oder Email bestellt hat.

Angebot & Preise

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Die gültigen Preise ergeben sich aus der jeweiligen Preisliste oder einer Preisvereinbarung bzw. zum Angebotserstellung gültigen Tagespreise von Lebensmittel.

Alle Preisangaben im Internet und auf unseren Werbebroschüren sind unverbindlich und werden im Einzelfall individuell angeboten. Bei Buffetkombinationen werden die Preise neu berechnet zu den üblichen Lebensmittel Tagespreise und schriftlich angeboten.

Umsatzsteuer

Alle angegebenen Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ Kleinunternehmerregelung.

Bestellung/Auftrag

Ein Auftrag wird nur in Schriftform anhand der Bestätigung auf dem Angebot seitens des Auftragsnehmer anerkannt. So früh wie möglich, jedoch nach Möglichkeit spätestens 14 Werktage vor Ihrem Fest oder Veranstaltung.

Aus organisatorischen Gründen kann der Auftragnehmer Speisen nur ab einer bestimmten Personenzahl liefern.

Für den Umfang der Lieferung reicht den erteilten schriftlichen Auftrag. Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die im Auftrag angemeldete Personenzahl ist verbindlich, wenn nicht mindestens 14 Tage vor Lieferung eine Änderungsmitteilung durch den Auftraggeber erfolgt. Wir behalten uns dann eine evtl. Nachkalkulation vor.

Eventuell entstehende Gebühren, sowie Mehraufwand werden vom Auftraggeber übernommen.

Abbestellung

Wird eine Veranstaltung später als 8 Werktage vor dem geplanten Termin vom Auftraggeber abgesagt, erfolgt eine Kostenverrechnung von 45% des vereinbarten Menü/- Büffetpreises, sowie der gemieteten Artikel.

Ab dem 5 Tag vor Lieferung stellt der Auftragnehmer die bis dahin für ihn im Zusammenhang mit dem Lieferauftrag entstandenen aufgelaufenen Kosten in Rechnung.

Anzahlung

Aufträge unter 300,- € sind ohne Abzug sofort fällig.

Bei Aufträgen über 300,- € werden vor Lieferung eine Anzahlung in Höhe von 45 % der Auftragssumme per Überweisung auf das Konto des, DFS Daniel`s FOODSERVICE fällig. Bei Abbestellung wird die Anzahlung verrechnet.

Anlieferung

Wir liefern selbstverständlich auch an Sonn- und Feiertagen. Für Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen wird eine dem Aufwand entsprechende Sonderpauschale berechnet.

Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Für die Anlieferung im Gesamten Gemeindegebiet Perl wird eine Transportpauschale in Höhe von 35,00 € berechnet, darüber hinaus wird jeder gefahrener km in Höhe von 0,30 € berechnet. Die Möglichkeit einer Sonderregelung obliegt den Auftragnehmer.

Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebung gerechnet werden, die wir selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen können.

Besonderheiten die den Lieferort betreffen, wie

Baustellen, lange Wege, Treppen etc. sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit wir uns zeitlich und organisatorisch darauf einrichten können.

Für besonders aufwendige Gegebenheiten, behalten wir uns vor, eine Mehraufwandspauschale zu berechnen. Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme der von ihm bestellten Waren und Leihzubehör.

Gefahrenübergang und Entgegennahme

DFS Daniel`s FOODSERVICE versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die auszuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert werden. Wir übernehmen keine Gewähr, dass die Bestellung pünktlich bzw. in einem bestimmten Zeitrahmen erfolgt.

Die Gefahr möglicher Beschädigung oder Verderbs der gesamten Lieferung laut Auftrag geht spätestens mit der Auslieferung auf den Auftraggeber über, und zwar dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen wie z.B. Buffetservice übernommen hat. Der Kunde hat die Ware nach mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Erkennbare Mängel bzw. Reklamationen, bezogen auf Anzahl und Menge bestellter Waren, können nur sofort nach Anlieferung geltend gemacht werden.

Für den Umgang mit leihweise überlassenen Geräten und Gegenständen sind die Anweisungen des Lieferpersonals unbedingt zu beachten.

Bei Leihgeräten mit Gasbefeuerung wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese in geschlossenen Räumen nicht verwendet werden dürfen. Der Lieferant übernimmt keinerlei Gewähr auf Beschädigungen durch austretendes Gas und den damit verbundenen Folgen und Gefahren.

Leihwaren/ Leihzubehör/ Equipment

Die Lieferung von Speisen und Getränken, erfolgt in oder auf Leihbasis, wie Warmhaltegeräte und Platten sowie Diverses Zubehör. Diese werden vom Kunden grob vorgereinigt und unbeschädigt zurückgebracht. Nach Vereinbarung und Aufwand, Größe der Veranstaltung ist ggf. ein Abbau von Zelten und diversen Equipment möglich der eine kostenpflichtige Pauschale für das benötigte Personal in Rechnung gestellt werden kann.

Leihwaren, die mit Getränken und Speisen in Kontakt kamen, sind auf Grund hygienischer Bestimmungen gereinigt zurück zu geben, falls nichts anderes vereinbart wurde.

Der Kunde trägt von der Übergabe bis zur Rückgabe die Verantwortung für unsere Leihware. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch- und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Fehlmengen und Bruch werden zum Wiederbeschaffungspreis berechnet.

Ist die Verleihware (z.B. Hussen, Tischwäsche usw.) stark verschmutzt oder beschädigt, werden die zusätzlichen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Ist eine Reinigung nicht mehr möglich, so ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Auch dann werden die zusätzlichen Reinigungskosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Haftung und Mängel

Schadensersatzansprüche auf Grund höherer Gewalt werden nicht erstattet. Gerechtfertigte Schadensersatzansprüche werden nur im Rahmen der Rechnungssumme erstattet, nicht darüber hinaus.

Zurückbehaltung und Aufrechnung

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aufgrund irgendwelcher Ansprüche oder Einreden mit der Zahlung zurückzuhalten oder gegen diese aufzurechnen, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Einsprüche oder Einreden anerkannt, so dass diese rechtskräftig sind.

Schlussbestimmungen

Falls Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem Zweck in den gesetzlich erlaubten Sinn am nächsten kommt.

Stand 10/2024